Allgemeine Bestimmungen und Angelregeln
Persönliche Erlaubnis zum Sportangeln, nach den geltenden Regeln, können Sie erhalten, indem Sie einen Angelschein lösen. Der Angelschein, der nicht übertragbar ist, muss beim Angeln mitgenommen und auf Verlangen des Aufsichtspersonals gezeigt werden. Angeln ohne gültigen Angelschein wird mit einer Strafe von 1000 – 2000 Kronen belegt. Die Anweisungen des Aufsichtspersonals müssen befolgt werden. Wer gegen die Regeln verstößt oder störend auftritt, kann von der Angelerlaubnis im Gebiet des Stora Hammarsjön ausgeschlossen werden. Während der Saison können die Regeln geändert oder ergänzt werden. Eventuelle Regulierungen sind den Anschlagstafeln zu entnehmen. Als Inhaber des Angelscheins müssen Sie sich über die geltenden Angelbestimmungen informiert halten.
Seen mit Regenbogenforellen
Siehe Beilage Angeln nur mit einer Angelrute erlaubt. Nur drei Fische dürfen per Schein/Tag (24 Stunden) gefangen werden.
Zugelassene Angelmethoden: Nur Fliegenfischen. Fliegenfischen bezieht sich auf das Angeln mit Fliegenruten, Fliegenrolle, Fliegenleinen, Vorfächern und Fliegen.
In den übrigen Seen mit ausgesetzten Fischen:
Fliegenangeln, Spinnrute, Haspelrute, Eisangeln (Blinkerangeln). Achten Sie auf die besonderen Regeln auf dem Infoblatt. Bitte seien Sie so freundlich und notieren Sie Ihre “Beute“ (die Anzahl der geangelten Fische) im Ordner. So helfen Sie uns, durch entsprechende Aussetzung den Fischbestand in den Seen zu erhalten. Fischabfall darf weder ins Wasser noch an den Strand geworfen werden.
Angeln ohne gültigen Angelschein wird mit einer Strafe von 1500 Kronen belegt.
Gewässer mit Hecht und Barsch
Das Fischen mit Angel-, Spinn-, Haspel und Fliegenrute so wie Eisangeln (Blinkerangeln) ist erlaubt, achten Sie auf die besonderen Regeln auf dem Infoblatt. Boote dürfen ausschließlich von SFK Kroken oder Angelscheinver- käufern vermietet werden. Sie können ein eigenes Boot benutzen, falls Sie bei SFL Kroken eine Jahreskarte (für das Kalenderjahr) lösen: sfk-kroken.nu Siehe Infoblatt.
Karpfenfischen: Siehe besondere Regeln im Infoblatt.
Sonstige Bestimmungen: Der Besitz eines Angelscheins berechtigt nicht zum Angeln in fließenden Gewässern. Diese sind Reproduktionsgebiete für lach- sähnliche Fische. In den Gewässern des Angelgebietes sind Wasserskifahren und Jet Ski verboten.
Angeln ohne gültigen Angelschein wird mit einer Strafe von 1000 Kronen belegt, im Färgsjön 2000 Kronen.
Angelscheine, Preisliste, Bootsvermietung Sehen Sie “FAKTEN UND PREISLISTE“